KDFB fordert bessere Unterstützung Alleinerziehender


Kritik am BGH-Urteil zur verpflichtenden Vollzeit-Tätigkeit

Köln, 4.8.2011 - Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) betrachtet
das Urteil des Bundesgerichtshofes, das Alleinerziehende zu einer
Vollzeit-Tätigkeit verpflichtet, als verbesserungswürdig und kritisiert eine
fehlende Wertschätzung der Erziehungsarbeit, die hauptsächlich von Frauen
wahrgenommen wird. Gleichzeitig fordert der Verband Politik und Unternehmen
auf, die Kinderbetreuung stärker zu unterstützen und schnellstmöglich für
deutlich mehr qualifizierte Angebote zu sorgen.

„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass allein erziehende Frauen weiter
benachteiligt werden, wenn sie die Verantwortung für die Erziehung der
Kinder übernehmen“, erklärt KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach. Viele Frauen,
die als alleinige Familienernährerinnen auf eine gesicherte Arbeitsstelle
angewiesen sind, finden nur schwer eine Vollzeit-Tätigkeit und noch schwerer
einen bezahlbaren und angemessenen Betreuungsplatz für die meist jungen
Kinder. Ihre angespannte finanzielle Situation führt zu einem Anstieg des
Armutsrisikos und damit an den Rand des Existenzminimums und der
Gesellschaft.

Nach Auffassung des Frauenbundes ist es dringend erforderlich, klare
Richtlinien für die gezieltere und bessere Unterstützung Alleinerziehender
zu formulieren, damit sie nicht zu den Verlierern der Nation werden. Ebenso
nötig sind familienbewusste Arbeitszeitmodelle, die gerade allein
erziehenden Müttern die Gelegenheit geben, Familie und Beruf in Einklang zu
bringen und so den Lebensunterhalt zu sichern. „Wir fordern von den
Verantwortlichen in Politik und Unternehmen ein intensives Nachdenken über
flexiblere Arbeitszeiten und den Ausbau alternierender Arbeitsplätze,
genügend und bezahlbare Betreuungsangebote für Kinder sowie eine zunehmende
Zahl an Betriebskindergärten“, sagt KDFB-Präsidentin Fischbach. Wer Frauen
zu Vollzeit-Tätigkeiten verpflichte, müsse auch für genügend annehmbare
Stellen sorgen, so Fischbach. Solange das nicht der Fall sei, dürften Väter
nicht aus der Verantwortung gegenüber der Familie entlassen werden.